Möglichst rechtssicher und nachhaltig
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine der gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitgeber (§ 167 Abs 2 SGB IX), die sich ganz konkret mit Gesundheit am Arbeitsplatz beschäftigt. Bei langzeit- oder wiederholt arbeitsunfähigen Beschäftigten werden gemeinsam mit der betroffenen Person Möglichkeiten und Lösungen erarbeitet, um die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Ein gutes BEM zeichnet sich dadurch aus, dass es „rechtssicher“ ist, dass es ein „ergebnisoffener Suchprozess“ ist und dass alle auch kreative Ideen und Lösungen erörtert werden. Ein gutes BEM sollte immer von engagierten Leuten koordiniert und durchgeführt werden.
Ich biete hier Beratung zu den Themen:
- Ausgangssituation und gesetzliche Verankerung
- Implementierung
- Rechtssicheres Verfahren
- Verfahrensgrundsätze
- Prozesse
- Akteure
- Datenschutz / Vertraulichkeit
- Dienstvereinbarungen
- BEM Gespräche / Kommunikation
- Interne Öffentlichkeitsarbeit
Zudem können Sie mich als externe Disability Managerin beauftragen, ein BEM für Ihre betroffenen MitarbeiterInnen durchzuführen.
Hier können Sie sich die Broschüre zum Thema BEM von A-Z als PDF-Datei herunterladen